Gewerbeversicherung · Angebotsanfrage

Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen

Als Unternehmer haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt. Die Betriebshaftpflicht ist deshalb die Grundabsicherung für jedes Unternehmen – wir vergleichen leistungsstarke Tarife für Ihre Branche.

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Warum Betriebshaftpflicht

Unternehmer haften – die Betriebshaftpflicht schützt

Im Betriebsalltag genügt ein Augenblick: Schon kleine Unachtsamkeiten können hohe Schadensersatzforderungen auslösen – besonders teuer wird es bei Personenschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter und prüft jede Forderung auf ihre Berechtigung. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab, notfalls vor Gericht – dieser sogenannte passive Rechtsschutz ist ein oft unterschätzter Teil des Schutzes.

Für die meisten Branchen ist die Betriebshaftpflicht zwar keine gesetzliche Pflicht – viele Auftraggeber, Vermieter von Gewerbeflächen und Vertragspartner verlangen den Nachweis jedoch vertraglich. Faktisch gehört sie zur Grundausstattung jedes Betriebs.

Leistungen

Was die Betriebshaftpflicht absichert

Personenschäden

Wenn Dritte durch Ihren Betrieb verletzt werden – häufig die teuersten Schäden, etwa bei dauerhaften Gesundheitsfolgen.

Sachschäden

Beschädigung fremden Eigentums durch Sie oder Ihre Mitarbeiter – beim Kunden vor Ort, auf der Baustelle oder im eigenen Geschäft.

Vermögensfolgeschäden

Finanzielle Folgen aus Personen- oder Sachschäden – etwa Verdienstausfall eines Verletzten oder Ertragsausfall des Geschädigten.

Mietsachschäden

Schäden an gemieteten Geschäftsräumen, Hallen oder Veranstaltungsflächen – für Mieter von Gewerbeflächen besonders relevant.

Produkthaftpflicht

Wenn von Ihnen hergestellte oder gelieferte Produkte beim Abnehmer Schäden verursachen – je nach Tarif eingeschlossen.

Passiver Rechtsschutz

Der Versicherer prüft jede Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – auf seine Kosten, notfalls vor Gericht.

Schadenbeispiele

So schnell ist es passiert

Sturz im Geschäft: Eine Kundin rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich das Handgelenk – Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall werden geltend gemacht.
Schaden beim Kunden: Bei Montagearbeiten beschädigt ein Mitarbeiter eine Wasserleitung – die Folge: durchnässte Wände und Parkett in zwei Etagen.
Unberechtigte Forderung: Ein Besucher behauptet, sich auf dem Betriebsgelände verletzt zu haben – der Versicherer prüft den Anspruch und wehrt die unbegründete Forderung ab.
Häufige Fragen

FAQ zur Betriebshaftpflicht

Was deckt die Betriebshaftpflichtversicherung ab?
Personenschäden, Sachschäden und daraus folgende Vermögensschäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt – je nach Tarif ergänzt um Mietsachschäden und Produkthaftpflicht. Zusätzlich prüft der Versicherer jede Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für die meisten Branchen besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Einzelne Gewerbe sind jedoch gesetzlich verpflichtet, und viele Auftraggeber oder Vermieter verlangen den Nachweis vertraglich. Faktisch gilt sie als unverzichtbare Grundabsicherung.
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht deckt vor allem Personen- und Sachschäden aus dem Betriebsalltag. Die Berufshaftpflicht sichert schwerpunktmäßig Vermögensschäden durch berufliche Fehlleistungen ab – etwa Beratungs- oder Planungsfehler. Details finden Sie auf unserer Seite zur Berufshaftpflicht.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht?
Der Beitrag richtet sich nach Branche, Betriebsgröße, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Deckungssumme. Über die Anfrage unten erhalten Sie ein individuelles Angebot aus dem Marktvergleich.
Was ist nicht über die Betriebshaftpflicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden (dafür greift die Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht), Schäden am eigenen Eigentum, vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden mit dem Kfz im Straßenverkehr sowie Cyberschäden, die über eine Cyberversicherung abgedeckt werden.
Sind Mitarbeiter über die Betriebshaftpflicht mitversichert?
Ja. Schäden, die Ihre Mitarbeiter in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit Dritten zufügen, sind über die Betriebshaftpflicht des Unternehmens gedeckt. Schäden, die Mitarbeiter selbst erleiden, gehören dagegen in die gesetzliche oder eine private Unfallversicherung.
Ist die Produkthaftpflicht enthalten?
In vielen Betriebshaftpflicht-Tarifen ist eine einfache Produkthaftpflicht eingeschlossen, die Schäden durch fehlerhafte Produkte oder Leistungen abdeckt. Für erweiterte Risiken wie Rückrufkosten oder die erweiterte Produkthaftung gibt es Zusatzbausteine, die wir bei Bedarf einbeziehen.
Schritt 1 von 7 14% abgeschlossen
Schritt 1 / 7 · Angaben zum Betrieb
Grunddaten Ihres Unternehmens
Standort, Niederlassungen und Tätigkeitsbereich.
Hauptstandort in DeutschlandOhne weitere Niederlassungen
Hauptstandort in Deutschland mit weiteren NiederlassungenFilialen / Zweigstellen vorhanden
Ja
Nein
Ja
Nein

Mehrfachauswahl möglich

Handwerk
Baugewerbe
Handel
Heil(neben)beruf
Beauty / Wellness
Schule / Trainer / Verein
Land- / Forstwirtschaft
Kreativ / Gestalterisch
Wirtschaft
Technik
Gastronomie / Beherbergung
Sonstige
Schritt 2 / 7 · Inhaber & Mitarbeiter
Personalstruktur
Anzahl der Beschäftigten — wichtig für die Prämienkalkulation.
Betriebsgröße
Schritt 3 / 7 · Branchenspezifische Angaben
Details zu Ihrer Tätigkeit
Beantworten Sie die Fragen, die auf Ihren Betrieb zutreffen. Nicht zutreffende Bereiche können Sie überspringen.
Diese Detailangaben helfen Versicherern, ein passgenaues Angebot zu erstellen.
Allgemein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Handel (falls zutreffend)
Ja
Nein
Einzelhändler
Großhändler
Trifft nicht zu
Ja
Nein
Ja
Nein
Gastronomie / Beherbergung (falls zutreffend)
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Beauty / Wellness (falls zutreffend)
Keine
Tätowierungen
Piercings
Permanent Make-Up
Faltenunterspritzung
Fruchtsäurepeeling
Laserepilation
IPL-Behandlung
Needling
Branding
Schulen / Trainer / Verein (falls zutreffend)
Ja
Nein
Schritt 4 / 7 · Betriebsstätte & Umwelt
Umweltrelevante Anlagen & Auslandstätigkeit
Diese Angaben werden für Umwelt-Haftpflicht und internationale Deckung benötigt.
Ja
Nein
Abwasseranlagen
Imprägnierbecken
Öl-/Fett-/Benzinabscheider
Sonstige
Ja
Nein
Benzin / Diesel
Heizöl
Altöl
Lacke / Farben
Reinigungs- / Lösungsmittel
Sonstige
Ja
Nein
Auslandstätigkeit
Ja
Nein
Europäischer Wirtschaftsraum
Weitere europäische Länder
USA / Kanada / US-Territorien
Andere Länder
Schritt 5 / 7 · Produkthaftung
Produkte & Handel
Falls Sie Produkte herstellen, handeln oder importieren.
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
EU / EWR
USA / Kanada / US-Territorien
Sonstige
Ja
Nein
Keine der genannten
Produkte herstellen
Handwerklich arbeiten
Handel mit Produkten
Schritt 6 / 7 · Vorversicherung & Vorschäden
Versicherungshistorie
Diese Angaben sind Pflicht für die Tarifberechnung bei den Versicherern.
Ja
Nein
Ja
Nein
Vorversicherung in den letzten 5 Jahren
Ja
Nein
Vertrag besteht noch
Durch mich gekündigt
Durch Versicherer gekündigt
Ja
Nein
Vorschäden in den letzten 5 Jahren
Ja
Nein
Schritt 7 / 7 · Kontaktdaten
Wie können wir Sie erreichen?
Damit wir Ihnen das passende Angebot per E-Mail senden können.

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Die Betriebshaftpflicht schützt Sie bei Ansprüchen Dritter – Schäden an der eigenen IT, Datenverlust und Betriebsunterbrechung nach einem Cyber-Angriff deckt sie jedoch nicht. Viele Unternehmen kombinieren sie deshalb mit einer Cyberversicherung.

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