Erklärung gem. Art. 3 und 4 TVO

Nachhaltigkeit & Transparenz

Erklärung zur Umsetzung der EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR)

Wir nehmen Nachhaltigkeit ernst

Als unabhängiger Versicherungsmakler verstehen wir uns als langfristiger Partner unserer Kunden. Diese Verantwortung umfasst auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in unserer Beratungstätigkeit – soweit diese für unsere Kunden relevant sind.

Geltung Art. 3 Nachhaltigkeitsrisiken Art. 4 Nachteilige Auswirkungen Art. 5 Vergütungspolitik Unsere Strategie
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Geltungsbereich & Hintergrund
Wer ist von der EU-Transparenzverordnung betroffen?

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz „EU-Transparenzverordnung" oder „TVO") schafft einen einheitlichen europäischen Rahmen für Transparenzpflichten in den Bereichen Nachhaltigkeitsrisiken und ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance).

Die Verordnung richtet sich an Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im Sinne von Art. 2 Nr. 11 TVO. Hierzu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Versicherungsvermittler, die Versicherungsanlageprodukte vermitteln (z.B. fondsgebundene Lebensversicherungen, kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungen).

Die Gutvers GmbH erstellt diese Erklärung im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu transparenter und nachhaltigkeitsbewusster Beratung — auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

Art.
3
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Erklärung gemäß Art. 3 EU-Transparenzverordnung

Nach Art. 3 TVO sind Finanzberater verpflichtet, transparent zu machen, ob und wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Beratungsprozess einbeziehen. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben kann.

Unsere Strategie

Die Gutvers GmbH bezieht Nachhaltigkeitsrisiken bei Beratungen zu Versicherungsanlageprodukten wie folgt in ihren Beratungsprozess ein:

Auswirkungen auf die Rendite

Die voraussichtlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des angebotenen Versicherungsanlageprodukts werden — soweit die Versicherer entsprechende Informationen bereitstellen — im Rahmen unserer Beratung berücksichtigt und gegebenenfalls dem Kunden aufgezeigt.

Wichtiger Hinweis: Die endgültige Bewertung der Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene erfolgt durch das jeweilige Versicherungsunternehmen, da dieses die Anlageentscheidungen trifft.

Art.
4
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Erklärung gemäß Art. 4 EU-Transparenzverordnung

Nach Art. 4 TVO sind Finanzberater verpflichtet zu erklären, ob bei der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden (sog. „Principal Adverse Impacts" – PAI).

Status der Berücksichtigung

Die Gutvers GmbH berücksichtigt im Rahmen ihrer Beratung die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Basis der von den Versicherungsunternehmen bereitgestellten Informationen. Eine eigenständige systematische Erhebung und Bewertung dieser Auswirkungen erfolgt nicht, da:

Soweit Versicherungsunternehmen entsprechende Informationen zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Produkte zur Verfügung stellen, werden diese in unsere Beratung einbezogen und dem Kunden auf Wunsch zugänglich gemacht.

Wir behalten uns vor, in Zukunft ein eigenständiges System zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen einzuführen, sobald hierzu praktikable Standards und Datenquellen verfügbar sind.

Art.
5
Vergütungspolitik & Nachhaltigkeit
Erklärung gemäß Art. 5 EU-Transparenzverordnung

Nach Art. 5 TVO ist offenzulegen, wie die Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Die Vergütung der Gutvers GmbH erfolgt überwiegend durch Courtagen (Provisionen), die Bestandteil der Versicherungsprämie sind und vom jeweiligen Versicherungsunternehmen gezahlt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch ist auch eine Honorarberatung möglich.

Unsere Vergütungsstruktur:

Unser Nachhaltigkeitsverständnis
Grundsätze unserer Beratungstätigkeit

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus verstehen wir uns als verantwortungsbewusster Partner unserer Kunden und der Gesellschaft. Folgende Grundsätze prägen unsere tägliche Arbeit:

Transparenz

Offene Kommunikation über Produkte, Vergütung und Nachhaltigkeitsaspekte gegenüber unseren Kunden.

Kundeninteresse

Empfehlung ausschließlich nach den Bedürfnissen unserer Kunden, nicht nach Provisionsmaximierung.

Verantwortung

Bewusste Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Aspekte bei der Produktauswahl.

Langfristigkeit

Beratung mit Blick auf die langfristigen Interessen unserer Kunden – nicht auf kurzfristigen Abschlussdruck.

Dokumentation

Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation jedes Beratungsgesprächs gemäß § 61 VVG.

Weiterbildung

Regelmäßige Fortbildung zu Nachhaltigkeitsthemen und ESG-Kriterien im Versicherungsbereich.

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Fragen zur Nachhaltigkeit?
Wir geben gerne Auskunft

Sie haben Fragen zu unserem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken oder möchten weitere Informationen zu konkreten Versicherungsanlageprodukten? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Sie erreichen uns unter:

Stand dieser Erklärung: Juni 2026 Wir aktualisieren diese Erklärung regelmäßig.