Dann ist die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf Sie übergegangen (§ 95 VVG). Dieser Vertrag wurde aber nicht für Sie gemacht. Wir prüfen für Sie, ob er zu Ihnen passt – persönlich, unabhängig und verständlich erklärt.
Der Versicherungsschein des Verkäufers – ein Handy-Foto genügt.
Ein Mensch sieht den Vertrag durch – keine automatische Auswertung.
Sie erfahren verständlich, ob und wo sich ein genauerer Blick lohnt.
Ob etwas davon auf den übernommenen Vertrag zutrifft, sehen wir erst in der Prüfung – genau dafür ist sie da.
Wir prüfen den übernommenen Vertrag persönlich und melden uns in Kürze bei Ihnen – mit Blick auf Ihre Frist. Sie müssen nichts weiter tun und brauchen nichts zu kündigen.