Unabhängige Beratung für Privat- und Gewerbekunden

Nach dem Hauskauf

Sie haben ein
Haus gekauft?

Dann ist die Wohngebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf Sie übergegangen (§ 95 VVG). Dieser Vertrag wurde aber nicht für Sie gemacht. Wir prüfen für Sie, ob er zu Ihnen passt – persönlich, unabhängig und verständlich erklärt.

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Übernommene Police hochladen

Der Versicherungsschein des Verkäufers – ein Handy-Foto genügt.

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Wir prüfen persönlich

Ein Mensch sieht den Vertrag durch – keine automatische Auswertung.

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Wir melden uns bei Ihnen

Sie erfahren verständlich, ob und wo sich ein genauerer Blick lohnt.

Warum sich die Prüfung jetzt lohnt

Ob etwas davon auf den übernommenen Vertrag zutrifft, sehen wir erst in der Prüfung – genau dafür ist sie da.

Übernommene Police zur Prüfung einreichen

Für Rückfragen zu Ihrer Police – wir rufen nur an, wenn es nötig ist.
Police auswählen Der Versicherungsschein des Verkäufers – ein Handy-Foto genügt. Tippen Sie hier.
Kostenfrei und unverbindlich. Bitte kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht vorschnell.

Vielen Dank – die Police ist bei uns.

Wir prüfen den übernommenen Vertrag persönlich und melden uns in Kürze bei Ihnen – mit Blick auf Ihre Frist. Sie müssen nichts weiter tun und brauchen nichts zu kündigen.

Häufige Fragen

Was passiert mit der Versicherung beim Hauskauf?
Die bestehende Versicherung des Verkäufers geht automatisch auf Sie als Käufer über (§ 95 VVG) – das Gebäude bleibt durchgehend geschützt. Als Erwerber haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: In der Regel können Sie den übernommenen Vertrag innerhalb eines Monats nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch kündigen (§ 96 VVG).
Woher bekomme ich die Police des Verkäufers?
Fragen Sie den Verkäufer nach dem Versicherungsschein – er gehört zu den Unterlagen der Immobilie, wie Grundriss und Energieausweis. Alternativ nennt Ihnen der bisherige Versicherer die Vertragsdaten, sobald Sie als neuer Eigentümer feststehen. Ein gut lesbares Foto genügt für die Prüfung vollkommen.
Muss ich den übernommenen Vertrag kündigen?
Nein – bitte kündigen Sie nichts vorschnell. Übernommen ist besser als ungeschützt. Wir prüfen zuerst den Vertrag und zeigen Ihnen dann Ihre Möglichkeiten; ein Wechsel ist nur sinnvoll, wenn der neue Schutz nahtlos steht. Zur Prüfung Ihrer Frist hilft uns das Datum der Grundbucheintragung.